Vielen Dank, dass Sie Calor Online verwenden.

Allgemeine Informationen

  • Sie können hier den Wärmeübergang in einem Rohrbündel-Wärmeübertrager berechnen.
  • Allgemeine Informationen zur Software und die aktuelle Benutzerdokumentation des Excel-Addins werden Sie bei der Verwendung von Calor Online unterstützen.
  • Im Gegensatz zum Excel-Addin entfallen Download und Installation.
  • Informationen zur Verwendung des Programms

  • Die Benutzerdokumentation des Excel-Addins ist i.W. auch für Calor Online anwendbar. Der Artikel zur Installation betrifft Calor Online nicht.
  • Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, Eingabedaten als Json-Datei auf den eigenen Rechner/das eigene Mobilgerät herunterzuladen. Damit können Eingabedaten auf dem eigenen Rechner archiviert werden. Der Download funktioniert nur mit aktiviertem JavaScript.
  • Umgekehrt können entsprechende Json-Dateien in Calor Online hochgeladen werden. Dort können die Daten im Formular bearbeitet und berechnet werden.
  • Eine Bearbeitung der Json-Dateien im Text-Editor ist nicht empfohlen. Die Veränderung der Attributnamen "value", "unit", "type" und "validation" sowie der Werte für "unit", "type" und "validation" kann zum (definierten) Abbruch des Datei-Uploads führen.
  • Nutzungsbedingungen - Kostenfreie Testversion


    Allgemeine Lizenz- und Nutzungsbedingungen - Kostenfreie Testversion
    Vorbemerkung Diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen gelten für den Webservice "Calor Online" (nachfolgend auch "Webservice"), entwickelt und programmiert von Herrn Dr. Robert Haas in München (nachfolgend auch "Lizenzgeber"). Der Webservice unterstützt bei der Berechnung von Rohrbündel-Wärmeübertragern. Grundlage dafür sind die Berechnungsmethoden aus den Kapiteln G1 und G8 des Springer VDI Wärmeatlas. Für die Entwicklung wurde die englische Ausgabe Springer VDI Heat Atlas in der 2. Auflage herangezogen, die dem Entwickler vorliegt. Der Berechnungskern wurde als statische Programmbibliothek in C++ -insbesondere C++ 11/14- entwickelt und für Testzwecke in einen Webservice verpackt. Der Lizenzgeber hat bei der Erstellung des Webservice teilweise auf folgende OpenSource-Software zurückgegriffen: 1. Boost C++ Library 2. CoolProp Library Mit der Verwendung des Webservice bestätigt der Nutzer (nachfolgend auch "Lizenznehmer") Unternehmer zu sein und akzeptiert die folgenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen: § 1 Lizenzgegenstand (1)     Der Lizenzgeber überlässt dem Lizenznehmer den Zugang zum oben beschriebenen Webservice. (2)     Der Lizenzgeber richtet sich mit seinem Angebot ausdrücklich nur an Unternehmer und nicht an Verbraucher. Der Lizenzgeber überlässt den Zugang zum Webservice ausschließlich auf der Grundlage dieser Bedingungen. Zwischen dem Lizenzgeber und dem Lizenznehmer gelten hinsichtlich der Lizenzausübung ausschließlich die hier formulierten Bedingungen, (ergänzt durch das allgemeine Recht der Bundesrepublik Deutschland). Insbesondere finden Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers keine Anwendung. Durch die Nutzung des Webservice erklärt sich der Nutzer mit diesen Bedingungen einverstanden. § 2 Leistungsumfang und -anforderungen (1)     Der Lizenznehmer erhält den Zugang zum Webservice über einen Internetlink. Der Lizenznehmer hat keinen Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes. (2)     Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass der Webservice nur mit einer funktionierenden Internetverbindung auf einem handelsüblichen Desktop- oder Mobilgerät läuft. § 3 Pflichten und Beschränkungen des Lizenznehmers (1)     Der Lizenzgeber weist ausdrücklich darauf hin, dass Voraussetzung für die adäquate Nutzung des Webservice ausreichende Kenntnisse in der Auslegung und Berechnung von Rohrbündel-Wärmeübertragern - insbesondere die Berechnungsgrundlagen im Springer VDI-Wärmeatlas - zwingend erforderlich sind, d.h. der Lizenznehmer muss in der Lage sein, sichere, quantifizierte einzelne Berechnungsschritte der Wärmeübertrager-Berechnung nachzuvollziehen und in Papierform selbständig durchzuführen. (2)     Der Lizenzgeber weist zudem darauf hin, dass nur dem Lizenznehmer die Gegebenheiten der zu berechnenden Rohrbündel-Wärmeübertrager bekannt sind. Der Lizenznehmer ist daher verpflichtet, die Eingabe der Daten in den Webservice sowie die anhand der Daten berechneten Ergebnisse auf Plausibilität zu überprüfen. (3)     Der Lizenznehmer trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass der Webservice ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet. Er wird den Webservice gründlich auf dessen Verwendbarkeit zu dem von ihm beabsichtigten Zweck testen, bevor er diesen operativ einsetzt. Weiterhin wird er seine Daten nach dem Stand der Technik sichern. Er stellt sicher, dass die aktuellen Daten mit vertretbarem Aufwand reproduzierbar sind. (4)     Dem Lizenznehmer ist untersagt, ohne vorherige schriftliche Einwilligung des Lizenzgebers den Webservice abzuändern, zu übersetzen oder von dem Webservice abgeleitete Werke zu erstellen. Der Lizenznehmer ist nicht berechtigt, den Berechnungskern des Webservice zurück zu entwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren oder auf andere Weise zu versuchen, den Quellcode des Berechnungskerns des Webservice zugänglich zu machen. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes ist ausgeschlossen. Die Regelung des § 69 e UrhG bleibt hiervon unberührt. § 4 Urheber- und Nutzungsrechte (1)     Der vom Lizenzgeber zugänglich gemachte Webservice ist urheberrechtlich geschützt. Der Lizenznehmer erkennt insoweit an, dass es sich bei dem Webservice um ein schutzfähiges Computerprogramm im Sinne von §§ 2 Abs. 1 Nr. 1, 69 a UrhG handelt und dass der Lizenzgeber Urheber im Sinne der §§ 7, 69 b UrhG ist. Alle Urheberrechte an dem Webservice sowie an sonstigen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung überlassenen Unterlagen stehen im Verhältnis der Vertragspartner ausschließlich dem Lizenzgeber zu. (2)     Der Lizenzgeber räumt dem Lizenznehmer das zeitlich auf die Dauer der Nutzung beschränkte, nicht ausschließliche, nicht selbstständig übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht ein, den Webservice in seinem Betrieb für eigene Zwecke und wie in diesen Bedingungen und in der Dokumentation beschrieben, zu nutzen. Zur bedingungsgemäßen Nutzung darf der Lizenznehmer den Webservice in den Arbeitsspeicher der von ihm genutzten Hardware laden. Der Webservice darf unter Maßgabe der vorliegenden Bedingungen innerhalb des Betriebes, d.h. Betriebsstätten des Lizenznehmers innerhalb des EU-Gebiets (EWR), auf beliebig vielen Arbeitsplatzrechnern für beliebig viele Mitarbeiter zur Verfügung gestellt werden. § 5 Gewährleistung (1)     Der Lizenzgeber verschafft dem Lizenznehmer den Zugang zum Webservice frei von Sach- und Rechtsmängeln. Funktionsbeeinträchtigungen, die aus der vom Lizenznehmer zur Verfügung gestellten Hardware- und Software-Umgebung, Fehlbedienung, externen schadhaften Daten, Störungen von Rechnernetzen oder sonstigen - aus dem Risikobereich des Lizenznehmers stammenden - Gründen resultieren, stellen keinen Mangel dar. (2)     Der Lizenznehmer ist verpflichtet, dem Lizenzgeber Mängel des Webservice nach deren Entdeckung unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Sachmängeln erfolgt dies unter Beschreibung der Zeit des Auftretens der Mängel und der näheren Umstände. § 6 Vergütung, Haftung (1)     Der Zugang zum Webservice wird dem Lizenznehmer als Testversion unentgeltlich zur Verfügung gestellt. (2)     Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer für die Erreichung des Vertragszwecks wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht), ist die Haftung des Lizenzgebers der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts vorhersehbar und typisch ist. (3)     Unbeschränkt haftet der Lizenzgeber lediglich in den Fällen - von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, - der Verletzung von Leben, Leib und Gesundheit, - nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie - im Umfang einer etwaigen vom Lizenzgeber übernommenen Garantie. (4)     Eine weitergehende Haftung des Lizenzgebers - über die gesetzlich zwingend vorgeschriebene hinaus - besteht nicht. Eine Haftung des Lizenzgebers für die mittels dieses Webservice ermittelten Arbeitsergebnisse ist ausgeschlossen. (5)     Ist die Haftung des Lizenzgebers ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. § 7 Vertragsstrafe Bei jedem schuldhaften Verstoß des Lizenznehmers gegen die vorstehenden Verpflichtungen ist der Lizenzgeber berechtigt, vom Lizenznehmer die Zahlung einer angemessenen, im Ermessen des Lizenzgebers liegenden Vertragsstrafe von mindestens 5.001 EUR, zu fordern. Die Höhe der Vertragsstrafe ist auf Antrag des Lizenznehmers vom zuständigen Gericht (§ 9 (2)) auf ihre Angemessenheit zu überprüfen. Weitergehende Ansprüche der Parteien bleiben unberührt. § 8 Übertragbarkeit von Rechten Der Lizenznehmer darf Rechte und Pflichten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung nur nach schriftlicher Zustimmung des Lizenzgebers auf Dritte übertragen. § 9 Schlussbestimmungen (1)     Auf diesen Vertrag ist ausschließlich das deutsche Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht) anzuwenden. Die Vertragssprache ist Deutsch. (2)     Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist das Landgericht München I. Hiermit erkläre ich ausdrücklich, dass ich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen gelesen habe und mit diesen einverstanden bin. (Nur bei Auswahl eines entsprechenden Bestätigungsfeldes wird der Webservice gestartet!)